VVG-InfoPaket

Das Versicherungsvertragsgesetz

Das Versicherungsvertragsgesetz wäre im nächsten Jahr 100 Jahre alt geworden. Allerdings entspricht
es in Teilen schon lange nicht mehr dem Stand der Rechtsprechung und dem heutigen Verständnis von Verbraucherschutz. Zum Teil widerspricht sogar die ständige Rechtsprechung geschriebenem Recht.
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber aufgefordert, bis Ende 2007 für eine größere
Transparenz und für eine bessere Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Werten zu sorgen, die die Lebensversicherung mit den Beiträgen der Versicherten schafft. Und nicht zuletzt EU-Richtlinien wie unter
anderem die Fernabsatzrichtlinie und vor kurzem die Versicherungsvermittlerrichtlinie sind bereits in das
VVG integriert worden. Die folgenden Informationen geben einen Überblick über die wichtigsten
Änderungen, auf die sich die Versicherungswirtschaft und der Versicherungsvertrieb bereits ab dem
1.1.2008 einstellen müssen. Basis sind das neue VVG, das am 29.11.2007 im Bundesgesetzblatt verkündet
wurde, sowie die am 21.12.2007 verkündete VVG-Informationspflichtenverordnung. Die wichtigste praktische Auswirkung ist, dass Versicherer weitaus mehr als bisher die Belange der Versicherten beachten müssen.
Das beginnt beim Vertragsabschluss mit den anlassbezogenen Befragungs-, Beratungs- und Dokumentationspflichten und setzt sich mit den anlassbezogenen Beratungspflichten während der Vertragsdauer fort. Dazu kommen zahlreiche zusätzliche Informations- und Aufklärungspflichten, vor allem wenn es um die Wahrnehmung von Rechten des Versicherungsnehmers geht.

 

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